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DFFB

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FAQ

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Übersicht in alphabetischer Reihenfolge.

Anlieferungen

Das Be- und Entladen von Autos erfolgt über die Tiefgarage oder das Loading Dock. Die Busspur vor dem Filmhaus ist kein geeigneter Ort für diese Arbeiten.

Die Tiefgarage ist nur mit Fahrzeugen bis 2 m Breite und 2 m Höhe befahrbar (VW Bus u. ä.). Wer vom Lastenfahrstuhl aus direkt zur Tiefgarage will, benötigt einen Schleusenschlüssel und einen Transponder. Alternativ erreicht man die Tiefgarage auch über den Zugang neben Dunkin Donuts. Wer die Tiefgarage befahren will, sollte über eine Parkkarte von der DFFB verfügen, sonst wird’s teuer (Normaltarif).

Das Loading Dock erreicht man mit dem KFZ über den Tiergartentunnel Einfahrt Reichpietschufer. Voranmeldung ist nicht erforderlich. Ca. 600m hinter der Einfahrt ist eine Abzweigung mit dem Hinweis „Anlieferung Sony Center“, auf der Fahrbahn ist eine Haltelinie und über der Fahrbahn eine Ampel. Bei Grün ist die Einfahrt freigegeben. Die Verweildauer ist auf die reine Ladetätigkeit beschränkt. Letzte Einfahrt ist bis 16:00 Uhr möglich, ab 16:30 Uhr wird geschlossen. Für den Zugang vom Filmhaus ist ebenfalls ein Schleusenschlüssel notwendig.

Transponder und Schleusenschlüssel gibt es bei Bedarf in der Haustechnik oder in der Filmtechnik, aber nur für die Dauer der Ladetätigkeit.

Anfragen via Email

Eingehende Anfragen, die per Mail reinkommen, vor allem, wenn sie an zig Empfänger gehen, werden von folgenden Personen beantwortet:

Thema Bewerbung/Studenten/Studium: Studienleitungsbüro

Thema Kooperationen/allgemeine Infos/Presse: Zentrale/Assistenz des Direktors

Thema Produktion/Dreharbeiten/Semiardurchführung/Verräge/Koproduktionen: Assistenz der Herstellungsleitung

Thema Postproduktion/Deliveries/Buchung Postproduktionsressourcen: Postproduktionskoordinatorinnen

Batterien

Batterien sind Verbrauchsmaterial und müssen von den Projekten selbst gekauft werden und sind entsprechend zu kalkulieren.In notfällen Bekommt man Ersatz in der Zentrale. Bei der Geräteausgabe in der Filmtechnik gehören ein Satz Batterien zur Grundausstattung.

Blauer Stahlschrank

Die Ausgabe der abschließbaren blaueb Stahlschränke erfolgt über die Filmtechnik. Sie sind für die Einlagerung von hochwertige Produktionstechnik (Kameras, Objektive, Sound-Device) in abschließbaren Räumen der dffb gedacht. Die blauen Stahlschränke müssen immer verschlossen sein und dann nochmals an die Säulen in den Räumen oder an die Heizung angekettet werden.In bei der Studienleitung gebuchten Seminarräumen und studentischen Produktionsbüros können Lichttechnik über Nacht eingelagert werden. Die Räume mpssen immer verschlossen werden, wenn kein Aussichtspersonla in den Räumen verbleibt.

Brandschutz / Feuerarlarm

Bei Auslösung eines Feueralarms in der dffb wird, erfolgt die Evakuierung nach Ansage durch die Sprechanlage im Gebäude. Die Evakuierung erfolgt Etage für Etage zeitlich versetzt. In dieser Zeit können die Fahrstühle nicht mehr genuttz werden. Sie fahren ins Erdgeschoß und bleiben dort, um deren Benutzung im Brandfall auszuschließen.

Die Evakuierungen erfolgen ausschließlich über die Nottreppenhäuser, die entsprechend mit grünen Flucht-Leuchtschildern gekennzeichnet sind.

Die Abgänge aus der DFFB können den Flucht- und Rettungsplänen entnommen werden, die in den Fluren zur Information angebracht sind und sind dazu mit den grünen Leuchtschildern an den Flurdecken gekennzeichnet.

Wenn notwendig werden etagenweise weitere Evakuierungen eingeleitet. Diese schrittweisen Evakuierungen dienen dem geordneten Verlassen des Hauses. Der Sammelpunkt für die Mitarbeiter des Filmhauses befindet sich auf dem Mittelstreifen der Potsdamer Str in Höhe des Eingangs Potsdamer Str. 2.

Im Falle einer Evakuierung ist die Etage unverzüglich zu verlassen, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass unmittelbare Nachbarn ebenfalls entsprechend reagieren. Die zuständigen Evakuierungshelfer stellen abschließend sicher, dass die Etage geräumt ist.

Auf dem Sammelplatz stellt dann bitte jeder fest, ob seine Nachbarn anwesend sind, um so die Vollzähligkeit sicher zu stellen.

Nach der Evakuierung wird das Wiederbetreten des Filmhauses nur durch die Feuerwehr freigegeben.

Personen, die nicht in der Lage sind die Treppenhäuser zu benutzen, begeben sich unverzüglich in dem Raum vor dem Lastenfahrstuhl in Sicherheit. Diese Räume werden von der Feuerwehr über den Lastenaufzug zuerst betreten und sind rauch- und brandgesichert. Hierüber kann dann auch die Evakuierung erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, verbleibt man im jewieligen Büro, da die Bürotüren ebenfalls brandgeschützt sind.

Ähnliche Themen: Ersthelfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin, ASA, Betriebsrat, Brandschutzhelfer

Büromaterial

Wird für jede angemeldete Produktion (und natürlich für die Mitarbeiter) in der Zentrale ausgehändigt. Wenn wir bestimmte Sachen nicht auf Lager haben, muss man bis zur nächsten Bestellung damit warten.

Ähnliche Themen: Kameratechnik, Lichttechnik, Festplattenverleih, Requisiten

Bunte Zettel

Die Bunten Zettel für die Technikausleihe gibt es in den Farben:

  • Grün für Kameraequipment,
  • Rot für Tonequipment
  • Gelb für Licht

Ohne Zettel mit Unterschrift der Herstellungsleitung keine Technik!

BVG-Tickets

Sind für die ersten vier Jahrgänge obligatorisch. Der Jahressatz beträgt 363,50 € (Stand: April 2015) und ist auf Anweisung der Studienleitung zusammen mit den Semestergebühren zu bezahlen. Eine Befreiung muss schriftlich (Mail an Studienleitung) beantragt werden, unter Angabe von längerem nicht vor Ort (Berlin) sein, dies Mail geht weiter an die Verwaltung. Infos zu aktuellen BVG-Kosten werden rechtzeitig den Studenten zugeschickt.

Cafeteria

DFFB-Fuhrpark

Carola Marx ( c.marx@dffb.de | Vertretung: s.mueller@dffb.de ) ist zuständig für sämtliche Belange bezüglich des Fuhrparks. Die Entscheidungen, wer wann welches Fahrzeug bekommt, werden von den Produktionsleitern getroffen. Sämtliche Unfälle müssen Carola Marx umgehend gemeldet werden. Unterlagen befinden sich in den Fahrzeugunterlagen.

2 lange Crafter

  • Kennzeichen: B-FD 7440 / B-HL 1210
  • Kraftstoff: Diesel
  • ? PS | Höchstgeschwindigkeit: 150 km/h
  • Maße: Länge 6,95m, Breite 1,99m, Höhe 2,73 - 3,0m
  • Leergewicht: 2,2 - 2,6t | max. techn. zulässige Gesamtmasse: 3,5t | max. Achsenlast: 1,65t
  • 2 Sitze vorne

1 orangenen VW Bus T4

  • Kennzeichen: B-SP 8399
  • Kraftstoff: Diesel
  • ? PS | Höchstgeschwindigkeit: 146 km/h
  • Maße: Länge 5,29 - 5,39m, Breite 1,9m, Höhe 1,97 - 1,99m
  • Leergewicht: 1,9 - 2,1t | max. techn. zulässige Gesamtmasse: 2,8t | max. Achsenlast: 1,5t
  • 2 Sitze vorne, 3 Sitze hinten

1 weißen VW Bus T4

  • Kennzeichen: B-MV 5405
  • Kraftstoff: Diesel
  • ? PS | Höchstgeschwindigkeit: 157 km/h
  • Maße: Länge 4,89 - 4,99m, Breite 1,9m, Höhe 1,97 - 1,99m
  • Leergewicht: 1,87 - 2,1t | max. techn. zulässige Gesamtmasse: 2,8t | max. Achsenlast: 1,48t
  • 3 Sitze vorne (?), 6 Sitze hinten

1 blauen Mercedes Vito

  • Kennzeichen: B-FM 4935
  • Kraftstoff: Diesel
  • 109 PS | Höchstgeschwindigkeit: 162 km/h
  • Maße: Länge 4,75m, Breite (ohne Außenspiegel) 1,9m, Höhe 1,9m
  • Leergewicht: 1,86t | max. techn. zulässige Gesamtmasse: 2,77t | max. Achsenlast: 1,47t
  • 2 Sitze vorne (?), 3 Sitze hinten

Dozenten

Alle festen Dozenten sind immer für alle Studierende da, Termine müssen allerdings per E-Mail vorab vereinbart werden (sh. Wochenplan).

Drehgenehmigung

  • Drehen mit der allgemeinen Drehgenehmigung

Die allgemeine Drehgenehmigung der DFFB für den Raum Berlin sowie die für Brandenburg erhält man in der Herstellungsleitung bei Carola Marx. Diese ist nur für Projekte zu nutzen, bei denen die DFFB aufführende Produzentin ist. Hintergrund ist, dass mit dieser allgemeinen Drehgenehmigung Produktionshaftpflicht und Verantwortung für alle Schäden und Unfälle durch die DFFB abgedeckt ist. D.h. die DFFB haftet und deshalb darf sie auch niemals für andere Projekte genutzt werden. Missachtung kann zur Exmatrikulation führen! Sie gilt in Berlin für alle Dreharbeiten mit maximal einem Stativ, auf allen öffentlichen Gehwegen und Straßen mit Schauspielern und / oder Komparsen. Sie gilt nicht auf Autobahnen. Hierfür ist das Autobahnbundesamt zuständig. Auch gilt sie nicht auf privatem Straßenland. Es muss immer vorher geklärt werden, ob der Drehort privates Gelände ist. Außerdem sind sog. gefährdete Orte ausgeschlossen wie z.B. vor dem Kanzleramt, die Bundestagsschlange oder das Innenministerium. Im Zweifel die Ordnungsämter des jeweiligen Bezirks anfragen. Sind für Filmaufnahmen Straßensperrungen, Haltverbote oder andere Maßnahmen (mehr als verkehrsüblich) auf über- und untergeordneten Straßen erforderlich, bedarf es einer Anordnung. Für diese Anordnungen ist die allgemeine Drehgenehmigung voraussetzend.

  • Drehen auf Bürgersteigen

Sollen die Dreharbeiten lediglich mit einer Hand- oder Schulterkamera durchgeführt werden ohne Aufbauten und ohne verkehrliche Maßnahmen zu beeinflussen, ist keine Erlaubnis erforderlich! Hier genügt die allgemeine Drehgenehmigung. Sollten Aufbauten wie Requisiten oder Lampen, Dolly mit oder ohne Schienen nötig sein, dann muss immer eine Genehmigung auf Sondernutzung vom Tiefbauamt des jeweiligen Bezirks vorliegen. Hierzu muss eine Genehmigung meist bei den Ordnungsämtern des jeweiligen Bezirks gestellt werden. Jeder Bezirk geht damit ein bisschen anderes um. Man muss also erstmal den richtigen Ansprechpartner des Bezirks herausbekommen. Das Formular bekommt man auf www.bbfc.de Dort kann man das Formular ausdrucken und entweder an das Filmbüro schicken, dann läuft das Genehmigungsverfahren über VLB (Verkehrslenkung Berlin) oder es direkt an das Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks als Email schicken. Der Weg über das Bezirksamt geht meist bedeutend schneller.

Egal ob mit oder ohne Aufbauten: der Durchgang auf dem Fußgängerweg muss immer in der Breite von 1,5m gewährt bleiben. Ansonsten muss man eine Intervallsperrung des Bürgersteigs beantragen mit gleichzeitiger Sperrung einer Parkbucht, um die Fußgänger umleiten zu können sowie einen Verkehrsregelplan. Dann kommt man um die VLB nicht drumrum und das ist sehr aufwendig. Bei einem Genehmigungsverfahren, das direkt über den Bezirk angefragt wird, muss man mit 7 Arbeitstagen rechnen, bei der VLB sind es teilweise bis zu 3 Wochen. In der Schulferienzeit kann sich die Beantragungszeit teilweise verdoppeln. Genehmigungen beim Bezirk sind oft kostenfrei (Ausnahme Charlottenburg). Bei der VLB muss man die Verwaltungsgebühr bezahlen (11,50€, 22 € oder 33 €, je nach Arbeitsaufwand und wie spät man den Antrag stellt).

  • Drehen auf Straßenland

Das Drehen auf Straßenland ist mit der allgemeinen Drehgenehmigung möglich, solange keine An- oder Aufbauten am Auto getätigt wurden. Bei Trailerfahrten müssen grundsätzlich genehmigt werden. Meist beantragt dies das Unternehmen, welches man mit die Trailerfahrt beauftragt. Die günstigsten Trailerfahrten kosten um die 750€ pro Drehtag. Werden am Fahrzeug für die Drehtechnik Ausleger oder Saugstative angebracht, so muss diese Technik vom TÜV freigegeben sein und man muss in den überwiegenden Fällen eine Intervall- oder Vollsperrung der Straße, auf der gedreht wird, beantragen. Das ist sehr aufwendig und teuer. Man sollte sich für so einen Antrag einen Blockingservice suchen, der das für einem beantragt. Fahrten auf Autobahnen sind mit der allgemeinen Drehgenehmigung nicht abgedeckt!

  • Absperren von Parkplätzen für Dreh / Fuhrpark

Um eine Parkfläche abzusperren muss ein Antrag bei der VLB und dem Tiefbauamt des Bezirks gestellt werden. Das Antragsformular erhält man auf www.bbfc.de. Dieses Formular wird dann an die angegebene Emailadresse des Filmbüros gemailt. Wichtig ist, dass die Skizze von der VLB akzeptiert wird. Hierzu sind auf der Skizze die Straßen, Häuser und Hausnummern sowie die Verkehrszeichen als Bild und mit Nennung der Vkz-Nr. mit genauer Position einzuzeichnen. Hierzu das Programm auf der Seite der www.bbfc.de verwenden. Parkflächen können entweder zum Abstellen des Fuhrparks oder als Spielfläche abgesperrt werden. Dazu gibt es im Antrag 2 verschiedene Formularteile. Die Anträge müssen mindestens zwei Wochen vorher gestellt werden. Eine Woche vorher wird es gerade im Sommer oftmals zu knapp. Wenn man die Genehmigung hat, muss man die Parkverbotsschilder 72 h vor Drehbeginn aufstellen. Dafür kann man entweder ein Blockingservice beauftragen oder man leiht sich die Schilder bei diesem und stellt sie selber auf (Letzteres ist günstiger). Es muss eine sog. Negativliste erstellt werden: Auf dieser werden diejenigen Autos vermerkt, die beim Aufstellen der Schilder in den Parkbuchten parkten (Modell, Farbe, Nummernschild). Diese Negativliste muss unterschrieben und abgestempelt werden. Als Kopie wird sie der Set-AL mit ans Set gegeben. Nur mit dieser Liste kann die Set-AL bei widerrechtlich geparkten Autos das Abschleppen durch die Polizei veranlassen. Vorsicht mit dem Abschleppen von Autos mit z.B. osteuropäischen Kennzeichen! Denn wenn nach dem Abschleppen die Halter nicht ermittelt werden können, werden die Abschleppkosten der DFFB und dem Projekt in Rechnung gestellt.

  • Drehen in Grünflächen

Die Drehgenehmigung für Grünflächen beantragt man in den meisten Bezirken über das Ordnungsamt. Teilweise aber auch direkt beim Grünflächenamt. Anträge sind auf www.bbfc.de zu finden. Man muss eine Extragenehmigung beantragen wenn man mit Fahrzeugen in den Park fahren will.

  • Drehen auf Denkmälern

Hier muss man bei den bezirklichen Denkmalämtern eine Drehgenehmigung beantragen. Das Denkmalamt anrufen und erfragen, wie und an wen der Antrag gestellt werden muss. Jeder Bezirk geht damit andres um.

  • Drehen nach 22 Uhr bis 6 Uhr früh

Für Dreharbeiten in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr ist eine Ausnahmegenehmigung der Umweltschutzbehörde des zuständigen Bezirks einzuholen, falls von den Dreharbeiten eine Störung der Anwohner ausgeht, wovon im Allgemeinen auszugehen ist. Gegebenenfalls ist bei erheblichen Lärm-, oder Luftverschmutzungen auch außerhalb dieser Zeiten eine Genehmigung einzuholen. Oft wird die Anfrage aber an das Ordnungsamt des Bezirks gestellt, welches die Anfrage dann weiter leitet. In vielen Bezirken wird es nur schwierig wenn ein Generator eingesetzt werden soll. Teilweise muss man aber keinen Antrag stellen. Das ist vorher durch die zuständigen Vertreter des Bezirks telefonisch oder per Email abzuklären. Nach dem Gesetz ist auch das Aufbauen von Licht genehmigungspflichtig, wird aber selten verlangt. Wichtig: auf privaten Gelände gilt das nicht. Da aber in Deutschland eine Nachtruhe gilt, kann z.B. ein Mieter im privaten Bereich mit der Polizei einen Dreh abbrechen. Da gilt die Genehmigung des Bezirks dann auch nicht.

  • Drehen auf Brücken

Für Dreharbeiten auf Brücken, ist im Regelfall eine Erlaubnis des Tiefbauamtes / Abteilung X OI Objektbereich Ingenieurbauwerke erforderlich. Diese ist unabhängig vom Straßenverkehrsrecht und richtet sich nach dem Straßenrecht. Hierzu das Brückenamt kontaktieren und anfragen, ob ein formloser Antrag reicht oder ob man ein Antragsformular bekommt. Der Antrag sollte mindestens 4 - 6 Wochen vor Drehbeginn gestellt werden.

  • Drehen auf Gewässern

Das Drehen auf Gewässern und Wasserstraßen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Gewässer und Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg unterliegen verschiedenen Zuständigkeits-bereichen. Außerdem ist zu unterscheiden zwischen Bundes- und Landesgewässern (siehe Karte unter www.bbfc.de). Das Drehen auf Bundeswasserstraßen ist abzustimmen mit den jeweiligen Wasser- und Schifffahrtsämtern(bzw. Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes, kurz: WSV), die gleichzeitig Genehmigungsbehörde sind. Bei umfangreichen Dreharbeiten, die z.B. Absperrungen für den Schiffsverkehr erforderlich machen, wird über diese Ämter die zuständige Wasserschutzpolizei informiert. Genehmigungsbehörde für Landeswasserstraßen in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Schifffahrt und Häfen | Luftfahrt IV D 32 und in Brandenburg das Landesamt für Landesamt für Bauen und Verkehr Abteilung 2, Dezernat 24 (LBV). In Brandenburg sind zusätzlich einzelne Gewässer unter Verwaltung der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte. Einzelne Gewässer befinden sich auch in privaten Besitz. Für Dreherlaubnisse ist der Eigentümer zu kontaktieren.

Allgemein: Auf Spree im Innenstadtbereich darf nur am frühen Morgen gedreht werden, wegen der Touristenschiffe, die nach festen Fahrplänen fahren Der Landwehrkanal darf nur in 1 Richtung befahren werden Verfolgungsjagden auf Spree im Innenstadtbereich sind ausnahmslos verboten Bei Anträgen immer klar alle Infos geben: wird auf oder vom Wasser oder vom Ufer aus gedreht? Wo ist das Team und Fahrzeuge platziert? Etc. Auf Ufer- und Vorlandflächen immer die Statik beachten (Stichwort: Standsicherung)! V.a. wenn man mit einem Kran oder vielen Komparsen in Ufernähe drehen will. Eigentümer von Ufer- und Vorlandflächen lassen sich über das Liegenschaftsamt erfragen. Außerdem zu beachten: Sog- und Wellenschlag (z.B. wenn Kameramann auf Steg oder nahe am Ufer steht) Es ist zu unterscheiden zwischen Wasserfahrzeug und Schwimmkörper (z.B. Floß und floßartigen Fahrzeugen wie Hausboote)  Fahrzeuge, die LxBxT mehr als 100m sind, müssen vom TÜV abgenommen werden Sportbootführerschein bei Fahrzeugen bis 20m Länge erforderlich Nebeleis im Wasser: das muss bei Wasserschutzbehörde angefragt werden Blendwirkung des Wassers: Scheinwerfer blenden u.U. andere Schiffer oder Anwohner Dreh mit Wasserflugzeug: Antrag muss bei Luftverkehrsbehörde gestellt werden Wasserstraßen und Drohnen: Luftverkehrsbehörde zuerst fragen (max. 5kg + bis max 50m Höhe)  Richtlinien z.B.: wenn Drohne 10m von der Wasserstraße entfernt ist, darf sie 10m hoch steigen, wenn 20m weg dann 20m hoch usw. Boote, von welchen aus getaucht wird, sind mit blau-weißer Flagge zu kennzeichnen

  • Drehen auf Autobahnen

Für die Erteilung einer Drehgenehmigung ist das Autobahnbundesamt zuständig. Da gibt es jeweils Unterbehörden, die für bestimmte Abschnitte zuständig sind. Dort muss man einen Antrag stellen.

Die Genehmigungsbehörde für Dreharbeiten auf Berliner Autobahnen ist die Verkehrslenkung (VLB). Der Ablauf der Dreharbeiten ist weiterhin abzustimmen mit der Berliner Autobahnpolizei - die exakte Bezeichnung lautet: Der Polizeipräsident in Berlin – Landesschutzpolizeiamt, Direktion ÖS/SV - Zentraler Verkehrsdienst 3. Die zuständige Wache, der Autobahndauerdienst, ist rund um die Uhr zu erreichen. Der Autobahndauerdienst erfasst in einem zentralen Rechner sämtliche Maßnahmen, die den Verkehr auf den Berliner Stadtautobahnen beeinträchtigen, wie z.B. Bau- oder Dreharbeiten, und stimmt sie aufeinander ab. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Berliner Stadtautobahnen sind verkehrsbeein-trächtigende Dreharbeiten i.d.R. nur nachts und sonntags möglich, auf manchen Streckenabschnitten auch werktags zwischen 9:00 und 13:00 Uhr. Überholszenen, Nachtdrehs mit Außenscheinwerfern und Blaulichtfahrten erfordern ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung, die von der VLB vergeben wird. Die Details der Durchführung sind abzustimmen mit der Autobahnpolizei. Die Einrichtung von Basislagern und Drehs an Raststätten sind ebenfalls mit der VLB abzustimmen. Zu- und Abfahrten der Autobahn dürfen auf keinen Fall behindert werden.

  • Drehen auf Raststätten / Parkplätzen auf Autobahnen

Die Parkplätze von Autobahnen unterstehen immer der dem Autobahnbundesamt. Hier muss man eine Drehgenehmigung beantragen. Wenn auf dem Parkplatz eine Raststätte ist, dann hat diese einen Teil des Parkplatzes angemietet. Da hat sie Hausrecht und man muss die Genehmigung bei diesem Pächter beantragen. Die Tank & Rast GmbH, welche die meisten Autoraststätten vertreibt, ist sehr reserviert mit Drehgenehmigungen und will immer sehr viel Geld. Meist ist aber ein Teil dieser Parkplätze nicht unter der Kontrolle des Autobahnbundesamtes. Man muss das aber vor Ort genau klären. Dann reicht nur eine Genehmigung von Autobahnbundesamt.

  • Drehen auf Privatgelände

Es ist teilweise schwierig festzustellen, was Privatgelände ist und was öffentliches Straßenland, Park oder Grünfläche. Teilweise sind scheinbar öffentliche Straßen tatsächlich Privatstraßen. Bspw. ist der Bereich vor dem Urbankrankenhaus größtenteils privat und eine Drehgenehmigung muss beim Urbankrankenhaus angefragt werden. Auf Privatgelände kann nur gedreht werden, wenn man eine Genehmigung des Besitzers hat oder, wenn das Gelände angemietet ist, die Genehmigung des Mieters. Immer mit schriftlichem Mietvertrag damit die Produktionshaftpflicht auch gültig ist und man am Ende das Recht hat, das Material auch verwenden zu können. Sonderfall ist Drehen in Wohnungen: Eigentlich ist die Genehmigung des Mieters ausreichend. Aber der Vermieter kann wegen illegaler Untervermietung Ärger machen. Wichtig: das Drehen in Hinterhöfen, Kellern oder Treppenhäusern ist nur mit Genehmigung des Besitzers oder der Hausverwaltung möglich. Niemals Strom aus dem Hausflur ziehen! Das ist Diebstahl. Drehen ohne Drehgenehmigung in/auf privaten Eigentum ist Hausfriedensbruch!

  • Drehen in der S-Bahn

Grundsätzlich besteht die Regel, dass Studentenfilme 1x für 4 h in Zügen, S-Bahnen oder Bahnhöfen kostenfrei Drehen dürfen. Hierzu muss eine Anfrage an die Deutsche Bahn AG gestellt werden mit Angabe des Ortes, des Drehtages, der Uhrzeit und der Anzahl des Teams. Wenn man mehr als 4 h drehen will, wird das sehr teuer. Man darf nicht zur Rushhour und auch nicht auf besonders stark frequentierten Strecken oder Bahnhöfen drehen. Es wird dann oft eine Alternative vorgeschlagen. Die Genehmigung wird innerhalb von 3-4 Tagen erteilt. Die Deutsche Bahn will keine S-Bahn-Szenen mit Taschendieben, Gewalt oder gar Bettlern. Das wird nicht genehmigt.

  • Drehen in der BVG

Drehen ist sehr teuer: i.d.R. 70 € pro Genehmigung und 70 € pro Aufsichtsperson/h. Meist werden in der U-Bahn 2 Aufsichtspersonen benötigt. Das wird schnell sehr teuer. Teilweise bekommt man eine Drehgenehmigung umsonst wenn es sich um einen Doku-Filmdreh handelt. Teils in der S-Bahn oder dem Bus auch umsonst. Die U-Bahn ist nicht so kritisch mit dem, was man dreht.

  • Drehen in Berliner Waldgebieten

Die Drehgenehmigung beantragt man beim zuständigen Forstamt. Diese sind immer nur an Dienstagen vormittags telefonisch erreichbar. Meist genehmigt das die Umweltbehörde der Bezirke, aber man erhält die Genehmigung direkt von zuständigen Forstamt. Die Genehmigung ist für die DFFB umsonst. Für Fahrzeuge braucht man eine gesonderte Genehmigung. Diese muss vorher mit Kennzeichen beantragt werden und kostet extra.

  • Dreh in Naturschutzgebieten

Hierzu muss man eine Drehgenehmigung beim Umweltamt des Bezirkes beantragen. Diese erfolgt formlos per Email, es sollten aber alle wichtigen Informationen „Wann? Wie? Wo? Wer? Was? …“ im Antrag enthalten sein.

  • Drehen in Brandenburg

Für Dreharbeiten in Brandenburg sind meist die jeweiligen Gemeinden zuständig. Per Anruf den richtigen Ansprechpartner für die jeweilige Genehmigung erfragen!

  • Drehen mit Kindern

Text kommt in Kürze

DVD Archiv

Die Filmliste befindet sich auf dem temp_server unter dffb_dvd_archiv (ein PDF, welches immer von der Studienleitung aktualisiert wird). Mit der Suchfunktion (Strg+F) sind Filme zu suchen und zu finden, die jeweilige Nummer des Films wird via E-Mail an die Studienleitung (Viola Retzmann v.retzmann@dffb.de) geschickt. Sie melden sich dann, ob der jeweilige Film vorhanden ist; mittwochs und freitags können die Filme im Studienleitungsbüro abgeholt oder zurückgegeben werden.

(DFFB) Email verwenden

Wenn Studenten eine Email-Adresse@dffb.de haben möchten, müssen sie diese bei der IT per Email (itgruppe@dffb.de) beantragen. Technische Informationen zur Verwendung und Einrichtung gibt es im Bereich Handout/Anleitungen.

Festplattenverleih

Reservierungen und Ausgabe erfolgt projektbezogen über die Koordination der Postproduktion. Ausleihberechtigt sind nur Studierende, welche mit einem Filmprojekt betraut sind. Die Festplatten werden für den Dreh und die Speicherung der Rohdaten zur Verfügung gestellt und im Anschluß an die Dreharbeiten an der DFFB bis zum Projektende eingelagert (→ Bitte das Dokument „Beschriftung der DFFB Festplatten“ ausgefüllt mit den Platten zusammen zurück bringen). Back-Ups, Schnittfestplatten, Transportfestplatten o. ä. müsst ihr aus eigenen Ressourcen beisteuern.

Filme der Studenten

Studentenfilme sind via Email im Festivalbüro (festival@dffb.de) anzufragen.

Internationale Programme

Es gibt vor der Tür vom Büro Susanne Zöchling (Raum 9.48) ein Schwarzes Brett mit allen Ankündigungen, was die internationalen Programme angeht.

IT-Bereich

Bereichsleiter : Frank Gerwig

Vertretung im Notfall : Dirk Eubel

Aufgabenbereiche:

  • Netzwerkwartung: WLAN, Internet, Intranet, Firewall
  • Serverwartung im Bereich Verwaltung
  • Erstellung Backups
  • Wartung Büroarbeitsplätze: Desktop-Rechner, Monitor, Drucker, Telefon
  • Kopierer-/Druckerwartung
  • Verwaltung Active Directory / Exchange (Benutzer-, Email-Konten)
  • Druck von Mitarbeiter-/Studentenausweisen. Achtung, Beauftragung über Zentrale/Studienverwaltung.
  • Verwaltung des Online Bewerbungsportals
  • Support Office-Programme
  • Vertretungsweise Pflege von Adressdaten, Öffnung der dffb Zugangstüren, Hardwaresupport in der Postproduktion

Kinoreservierungen

Termine im Kino immer schriftlich anfragen, per Mail an kino@dffb.de, bitte mit Angaben über Film-Titel, -Format und –Länge. DCPs und andere Sichtungen mit den 2K-Projektor nur mit Vorführer oder Techniker! Es können nur 2K-DCPs mit 24fps abgespielt werden. Werden Filme/Projekte aus dem 8.OG ins Kino geroutet, muss bei der Koordination Postproduktion ein Schnittplatz dafür gebucht werden. Bitte den Saalbeamer immer selbständig ausschalten. DVI-Adapter, DVD-Player-Fernbedienung und Mehrfachsteckdose bitte im Kinosaal lassen. Leonie Müller ist die Ansprechpartnerin, ihre Vertretung für die Kinodispo ist Viola Retzmann, beide sind unter kino@dffb.de erreichbar.

Kellerbox

Die Kellerboxen befinden sich im UG2 im Gang zu den Tonstudios. Sie dienen der Lagerung und Übergabe von Technikpaketen.Bekommt man in der Technikabteilung. Hauptansprechpartner hierfür ist Rainer Philipp aus der Technikausgabe.

Kontaktdaten

Fragt man immer in der Zentrale an (Hauptdatenspeicherung).

Kontoverbindung

Die Kontoverbindung der DFFB lautet:

Bankverbindung der dffb

weitere für Konten für Drittmittelprojekte hier:

weitere Bankkonten

Loading Dock

Das Loading Dock erreicht man mit dem KFZ über den Tiergartentunnel Einfahrt Reichpietschufer. Voranmeldung ist nicht erforderlich. Ca. 600m hinter der Einfahrt ist eine Abzweigung mit dem Hinweis „Anlieferung Sony Center“, auf der Fahrbahn ist eine Haltelinie und über der Fahrbahn eine Ampel. Bei Grün ist die Einfahrt freigegeben. Die Verweildauer ist auf die reine Ladetätigkeit beschränkt. Letzte Einfahrt ist bis 16:00 Uhr möglich, ab 16:30 Uhr wird geschlossen. Für den Zugang vom Filmhaus ist ebenfalls ein Schleusenschlüssel notwendig. Transponder und Schleusenschlüssel gibt es bei Bedarf in der Haustechnik oder in der Filmtechnik, aber nur für die Dauer der Ladetätigkeit.

Lüftung

Um diese abzuschalten (vor allem im Kino) muss durch Carola Marx oder Rainer Feibicke die WISAG informiert werden.

Mitteilungen

Werden an die Zentrale weitergeleitet und von dort aus verschickt oder an das Schwarze Brett gehangen.

Müll

Es gibt im 2. UG einen Müllraum in dem jeweils Behälter für Pappe/Papier und Restmüll stehen. Den Schlüssel zu diesem Raum gibt es in der Haustechnik. Der Zugang zum Müllraum befindet sich im Foyer 2. UG links neben den Besucher WCs (bei den Glasfahrstühlen). Große Mengen (Kulissenreste etc.) oder Sondermüll (Farben/Lacke etc.) müssen zur BSR gebracht werden.

Notfallnummern (und ähnliches)

  • Brandmeldezentrale (Notruf): 030 / 2575-1555
  • Nächstes Krankenhaus und Durchgangsarzt:
  • Evangelische Elisabeth Klinik
  • Friedrich Jahn, Lützowstr. 24-26, 10785 Berlin, Telefon: 030 / 2506-23
  • Info Center-Counter: 030 / 3009-0327
  • Pförtner Handy: 0175 / 3793552
  • Loading Dock: 030 / 2575-1861

Öffentlichkeitsarbeit

Die Website wird von Kathrin Osterndorff bearbeitet. Die Facebookseite wird von Kathrin Osterndorff und Susanne Zöchling bearbeitet. Wir veröffentlichen gerne Infos zu Dreharbeiten, Events etc. (auch von Absolventen) – je vollständiger und besser die Infos bei uns angekommen, desto besser.

Pförtner

Die DFFB ist an Arbeitstagen von ca. 7-23 Uhr geöffnet und am Wochenende von 12-18 Uhr. Den Pförtnerplan erstellt die Zentrale (sie ist auch die Kontaktperson für Anfragen). Die Pförtner sind anwesend: Montag-Donnerstag: Ab 18:00 Uhr, Freitag: Ab 14:00 Uhr. In dieser Zeit sind die Feuerschutztüren zu. Außerhalb der Öffnungszeiten der DFFB, ist diese nur mit einem Transponder zugänglich.

Postproduktion

Sämtliche Arbeitsplätze für Schnitt, Sounddesign, Farbkorrektur und Grafik werden über die Koordination der Postproduktion reserviert.

Produktionsbüro

Den Schlüssel/Transponder für das Produktionsbüro bekommt man bei Rainer Feibicke. Dafür holt man sich bei den Produktionsassistentinnen ein Formular, welches den Studenten berechtigt den Schlüssel oder Transponder bei Rainer Feibicke abzuholen.

Produktionshaftpflichtversicherung

Die DFFB hat eine Produktionshaftpflichtversicherung bei Howden Caninenberg abgeschlossen.

Darüber sind versichert:

  • alle Schäden an Dritten, die mit den Dreharbeiten zu tun haben
  • Schäden in angemieteten Motiven
  • Schäden an anderen Sachgegenständen auf dem öffentlichen Straßenland
  • Schäden an Personen, die nicht an den Dreharbeiten beteiligt sind (z.B. Fußgänger)
  • Möbel oder andere bewegliche Gegenstände in angemieteten Motiven, die nicht als Requisiten genutzt werden. Sie gelten als sogen. Obhutsschäden

NICHT versichert sind:

  • Unfälle in Autos oder mit anderen Fahrzeugen
  • Schäden an geliehenen Requisiten und Kostümen
  • bewegliche Gegenstände im Motiv, die als Requisiten genutzt werden
  • Schäden aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Schäden durch Wind oder Sturmschäden

Die Versicherung gilt weltweit, außer in den USA und Kanada. Hier muss eine Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragt werden. Die Versicherungssummen sind auf 3 Mio. € bei Personenschäden und 5 Mio. € bei Sachschäden begrenzt.

Projektdurchführung an der DFFB

  • 1. Projektanmeldung bei einer IF/AF Freigaberunde

Es gibt im Jahr vier Termine zur Einreichung von IF- und AF-Projekten, Sonderprojekten und Projekten in der Masterclass von Andres Veiel. Diese sind Ende Januar, Ende Juni, Ende September und Ende November. Hierdurch soll die DFFB einen Überblick über die geplanten und in Entwicklung befindlichen Projekte erhalten. Die Studienleitung fordert die Studenten zu dieser Einreichung auf. Die Studenten reichen per Email einen so weit wie möglich ausgefüllten Projektfreigabebogen, Exposé, Treatment oder Drehbuch, sowie weitere Unterlagen, wie z.B. Kalkulation, wenn diese schon vorliegen, ein. In der Freigaberunde werden die Projekte entsprechend diskutiert und eingeschätzt. Es erfolgt eine Einteilung in: Projekt angemeldet, Projektfreigabe mit Herstellungsleitung vorbereiten Projekt angemeldet, Termin mit Dozenten, Direktor oder Studienleitung Projektanmeldung abgelehnt, da nicht den Richtlinien entsprechend Projekt abgelehnt, da noch nicht einschätzbar, mit der Bitte einer erneuten Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Entscheidung wird den einreichenden Projekten zeitnah mitgeteilt.

  • 2. Projektfreigabe

Die Projektfreigabe erfolgt 2-6 Monate vor Drehbeginn. Das Team bittet über die Studienleitung um einen Termin für diese Projektfreigabe, bei der die betreuende Herstellungsleitung, ein Studienleiter und ggf. diverse Dozenten anwesend sind. Vom Team müssen die drei Positionen Regie, Kamera und Producer anwesend sein, wenn diese schon vorhanden sind. Hierzu werden folgende Unterlagen eingereicht: Ein Exposé, Treatment oder Drehbuch, Stabliste des Kern-Teams, ein Drehzeitpunkt und ein Format für das Projekt. Außerdem eine grobe Kostenschätzung und die Finanzierung des Projekts. Diese Unterlagen werden als Ausdruck bei Viola Retzmann abgegeben und per Email spätestens 4 Werktage vor Projektfreigabe an die betreuende Herstellungsleitung und Viola Retzmann geschickt. Bei erfolgter Projektfreigabe ist der Termin reserviert und das Projekt als IF anerkannt. Diese Projektfreigabe verfällt wenn sich eine der entscheidenden Parameter ändert, wie bspw. dass es ein anderes Drehbuch, einen anderen Drehzeitraum oder Kostenrahmen gibt. Dann muss erneut eine Projektfreigabe beantragt werden.

  • 3. Postproduktionsgespräch

Das Postproduktionsgespräch zum Projekt führt die Koordination der Postproduktion. Hierzu muss ein Termin vereinbart werden. Es müssen sowohl Regie, Kamera und Producer anwesend sein. Das Gespräch findet während des Produktionsfreigabeprozesses statt - aber noch vor dem Freigabetermin. Ohne dieses Gespräch kann keine Produktionsfreigabe erfolgen.

  • 4. Produktionsfreigabe

Die Produktionsfreigabe findet im Idealfall vier Wochen vor Drehbeginn statt. Hierzu erfragt das Team einen Termin bei der Studienleitung. Bei diesem Termin sind wieder der betreuende Herstellungsleiter, ein Studienleiter und die beteiligten Dozenten anwesend. Vom Team müssen die drei Positionen Regie, Kamera und Producer anwesend sein - sollte ein Produktionsleiter geplant sein, sollte dieser auch anwesend sein. Es werden mindestens 4 Werktage vor dem Freigabetermin folgende Unterlagen ausgedruckt bei Viola Retzmann hinterlegt und nochmals per Email an Herstellungsleitung und Viola Retzmann geschickt: Herstellungsplan, Drehplan, Stab- und Besetzungsliste, Motivliste, Kalkulation, Finanzierungsplan, Auswertungskonzept, Drehbuch, Drehkonzept oder Doku-Konzept. In der Runde wird eine Freigabe beschlossen. Wichtig ist, dass hier die drei Positionen des Teams besetzt sind und dass das Hauptmotiv sowie der Hauptcast geklärt und die Finanzierung geschlossen ist. Nach diesem Termin hat die betreuende Herstellungsleitung alleine die Verantwortung und zieht die Studienleitung / Direktion nur hinzu wenn im Projekt dreh-gefährdende Ereignisse eintreten oder wenn das Projekt zu Drehbeginn nicht mehr dem freigegebenen Projekt entspricht.

  • 5. Dreh

Der Dreh erfolgt in dem vorgegebenen Rahmen. Techniklisten sowie exakte Lade- und Rücklade-termine sind mit der Filmtechnik abzusprechen. Ohne eine solche Terminabsprache kann nicht geladen werden. Mindestens 2 Werktage vor dem Laden sind der Technik der DFFB und der Herstellungsleitung die Techniklisten mit DFFB-Technik per Email zu schicken. Es gibt klar definierte Kamera-, Licht- und Ton-Technikpakete. Über die Auswahl der Optiken entscheidet die Herstellungs-leitung in Absprache mit der Filmtechnik und ggf. mit dem Kamera-Dozenten. Zusätzliche Technik über die Pakete hinaus müssen frühzeitig angefragt werden und werden gemäß ihrer Verfügbarkeit durch die Herstellungsleitung frei gegeben. Vor Drehbeginn muss zu jedem Motiv ein Gefährdungsprotokoll (Risk Assessment) erstellt und bei der Herstellungsleitung abgegeben werden. Am Tag vor Drehbeginn werden nochmal alle aktuellen Listen per Email an die Herstellungsleitung geschickt. Die Dispo des ersten Tages ist vor dem Dreh einmal mit der Herstellungsleitung abzunehmen. Drehtage sind mit max. 10.45 h (inkl. 45 min Pause) zu kalkulieren, Ruhezeiten von mindestens 11 h sind einzuhalten. Bei Dreharbeiten mit Kindern gelten gesonderte Regeln! Zu jedem Drehtag muss die Dispo je einen Tag zuvor an die Herstellungsleitung geschickt werden. Außerdem wird zu jedem Drehtag ein Tagesbericht verfasst und spätestens am Ende des Drehs bei der Herstellungsleitung abgegeben. Alle Teammitglieder am Set haben vorher einen Ehrenamtsvertrag oder einen Werkvertrag unterschrieben. Es ist kein Teammitglied ohne Vertrag am Set! Zwei Wochen nach Drehschluss muss das komplette Verrechnungsgeld (kurz: V-Geld) vom Produktionsstudenten abgerechnet sein und alle Verträge des Drehteams müssen der Herstellungs-leitung vorgelegt werden. Das Team erhält einen Satz Festplatten von der Postproduktion. Hierauf wird die Sicherheitskopie des gesamten Bild- und Tonmaterials gespielt. Die Festplatte kommt direkt nach Drehende zurück zur Postproduktion und wird hier bis zum Projektende eingelagert. Die Dateien sind ordentlich beschriftet und sortiert. Die zweite Kopie muss auf den vom Budget gekauften Festplatten gespeichert und bei einem Teammitglied eingelagert werden.

  • 6. Rohschnitt

Der Rohschnitt erfolgt durch die dafür an der DFFB angestellten Editorinnen. Der voraussichtliche Rohschnitt-Termin wird direkt mit einer der Editorinnen ausgemacht, wobei Viola Retzmann hier im Emailverkehr CC gesetzt wird. Bei diesem Termin sind der Editor des Projekts, das Kernteam und die DFFB-Editorin sowie der betreuende Herstellungsleiter anwesend. Sie erfolgt üblicherweise in einem Schneideraum der DFFB. Nach der Rohschnittabnahme sind jederzeit Sichtungstermine mit Dozenten der DFFB, dem Direktor, der Studienleitung oder Herstellungsleitung möglich, falls dies gewünscht wird.

  • 7. Feinschnitt

Ein Termin für den Feinschnitt wird durch das Projekt bei Kerstin Obuch und Sibel Cetin angefragt. Anwesend sind Direktor, Studienleitung, Herstellungsleitung und der DFFB-Editor sowie ggf. die leitenden Dozenten. Die Feinschnittabnahme sollte im Kino oder in einem Seminarraum stattfinden. Nach erfolgreicher Feinschnittabnahme wird diese wiederum in der DFFB kommuniziert. Im Timing der Postproduktion muss entsprechend ein Zeitraum eingeplant werden, um bis zum Picture Lock Erkenntnisse aus der Feinschnittabnahme umsetzten zu können. Bei Abschlussfilmen und langen IF-Projekten wird, wenn möglich, die PR-Abteilung zur Feinschnittabnahme eingeladen.

  • 8. Picture Lock

Wenn der Schnittprozess abgeschlossen ist, erfolgt der Picture Lock. Nach diesem Zeitpunkt kann und darf auch nicht mehr umgeschnitten werden. Der erfolgte Picture Lock wird der Herstellungsleitung und der Postproduktionskoordination per Email mitgeteilt. Sollten maßgebliche Änderungen stattgefunden haben oder neue Bilder hinzugekommen sein, muss eine erneute Abnahme und Freigabe durch die HL erfolgen.

  • 9. Gespräch über Auswertung mit PR-Abteilung

Nach der Fertigstellung der Master des Film (die Beschreibung der einzelnen Schritte der Postproduktion folgen später) erfolgt die Freigabe des Films durch die Herstellungsleitung). Das Projekt macht dann einen Termin in der PR-Abteilung aus. In diesem Termin wird eine Auswertungsstrategie für den Film besprochen. Außerdem wird in einem Handout festgelegt, was das Filmprojekt der PR-Abteilung liefern muss um eine Auswertung zu garantieren. Unter Anderem muss eine Film-Info, eine Master-DVD und Master-Blue-Ray des Films sowie ein Prores abgegeben werden.

  • 10. Auswertung durch den Studenten in Zusammenarbeit mit der PR-Abteilung

Die Auswertung des Films erfolgt durch die Studenten. Hier sollte wiederum ein Ansprechpartner für die PR-Abteilung genannt werden. Festivaleinreichtermine werden in Sammelmails rumgeschickt. Einreichungen zu „wichtigeren“ Festivals entscheidet die PR-Abteilung insbesondere wenn es sich um Festivals handelt, für die man eigentlich bezahlen muss, die DFFB aber über eine begrenzte Anzahl von kostenlosen Einreich-Slots verfügt. Grundsätzlich kann die DFFB nicht bei Festivals einreichen, die eine Einreichgebühr verlangen. Studenten dürfen bei diesen Festivals aber auf eigene Kosten einreichen. Sowohl Einreichungen bei Festivals als auch Zu- und Absagen werden der PR Abteilung umgehend mitgeteilt. Eine gute Auswertung ist nur in gegenseitiger Absprache möglich. Bei Filmen, bei welchen die DFFB ausführende Produzentin ist, ist die PR-Abteilung berechtigt, die Filme in extremen Fällen von den Festivals wieder zurück zu ziehen. Ausnahmen hiervon sind Filme, bei denen die DFFB nur Co-Produzentin ist, aber nicht ausführend. Hier entscheidet der ausführende Produzent inwieweit er die Leistung der DFFB-PR-Abteilung in Anspruch nimmt. Wenn er sich dazu entschließt, dann erfolgt die Auswertung im gegenseitigen Einvernehmen und in gegenseitiger Absprache. Bei Filmen, bei welchen die DFFB ausführend ist, ist die PR-Abteilung immer federführend bei Anfragen zur Lizenzierung oder Ankauf. Die Projekte dürfen zwar ihre Filme anbieten und verhandeln, aber die letztendlichen Vertragsverhandlungen liegen bei der PR-Abteilung. Die PR-Abteilung setzt auch die Verträge auf. Studenten werden an den Erlösen des Verkaufs oder der Lizenzgebühr mit 25% steuerfreier Förderprämie beteiligt, sollte kein Co-Vertrag vorliegen. Förderprämien werden ohne Rechnungsstellung im ersten Rang ausgeschüttet. Bei Vorliegen eines Co-Vertrages richtet sich die Beteiligung nach dem im Co-Vertrag stehenden Anteil. Hier kann nur nach Rechnungsstellung ausgezahlt werden. Der Recoupmentplan entscheidet über die Rangfolge der Auszahlungen.

Rechnungen

Rechnungen sollen grundsätzlich per Post an die DFFB gesendet werden. Sie werden von der Buchhaltung nur bearbeitet wenn Sie den Anforderungen des § 14 USTG entsprechen. Mehr dazu unter Formulare Rechnungsanforderungen bzw. Handout VG-Abrechnungen.

Reinigung

Für die Reinigung der Seminarräume, wie auch der Büroräume, ist die Firma GRG zuständig. Bei speziellen Dienstleistungen etc. muss man dies erst mit Rusta Mizani absprechen. Kontaktperson für die GRG ist die Zentrale. Zusätzlich gibt es für die Mitarbeiter Glasreiniger und Küchenrollen (zur Eigenreinigung) in der Zentrale.

Reisebuchungen (Nur Flüge)

Werden durch unser Reisebüro am Südstern durchgeführt. Unsere Ansprechpartnerin hierfür ist Gisela Lenthin (glenthin@aer.de).

Schäden an Technik/Fahrzeugen/Seminarraumausstattung

In jedem Seminarraum befindet sich ein Flat Screen Fernseher, ein DVD-Player, jeweils ein Flipchartboard oder Whiteboard und in manchen Räumen ein Beamer. Das Zubehör zu den technischen Geräten wird in einem Kästchen (in welchem sich die Fernbedienung und ein Adapter befinden) zusammen mit dem Schlüssel ausgegeben. Mit der Schlüsselrückgabe erfolgt auch die Rückgabe des Kästchens ins Studienleitungsbüro. Die Stühle und Tische werden von der Haustechnik bei Bedarf ein- und ausgeräumt.

Seminarraumschlüssel

Jeder Seminarraumschlüssel welcher ausgegeben wird, muss am selben Tag wieder im Studienleitungsbüro abgegeben oder aber in den Briefkasten gegenüber vom Studienleitungsbüro eingeworfen werden.

Seminarscheine

Werden zu Beginn eines jeden neuen Studienjahres in die Studentenfächer gelegt.

Serial Eyes

Internationales Programm zum Schreiben und Produzieren von TV Serien für Autoren und Produzenten mit professioneller Erfahrung. Zwischen Mai und September an der dffb und den Partnerschulen „National Film School of Denmark“ und der „London Film School“. Für alle weiteren Informationen bitte auf www.serial-eyes.de nachlesen.

Sony Center

Um eine Drehgenehmigung im Sony Center zu bekommen, braucht man das Einverständnis des Vermieters und der jeweiligen Mieter. Da dieser Prozess sehr umfangreich ist, muss dies erst bei der Produktionsabteilung (Carola Marx) angemeldet werden. Sie wickeln dann den Prozess ab.

Spanngurte

Spanngurte gibt es soweit verfügbar, leihweise in der Abteilung Filmtechnik, gegen ein Pfand von 5€/ Gurt.

Speichermedien

Deie Speichermedien für die Aufzeichnung von Projekten, bekommt man in der Abteilung Filmtechnik. Zusammen mit der Technik. Die Medien müssen zusamemen mit der anderen Technik zurück gegeben werden. Also, rechtzeitig ums Backup kümmern!

Strafzettel

Strafzettel werden normalerweise an die DFFB geschickt und gehen an Carola Marx, die für den DFFB-Fuhrpark sowie für Projekte angemietete Fahrzeuge zuständig ist. Sie findet anhand ihrer Unterlagen den Verursacher heraus und schickt ihm den Strafzettel per E-Mail. Wenn er sich nach einigen Tagen nicht meldet, kontaktiert sie ihn und besprecht die Vorgehensweise. Manchmal überweist er direkt das Geld und schickt den Bankbeleg zu. Sollte sie ihn nicht erreichen oder auch nach Absprache, wenn er nicht direkt überweisen will/kann, gibt sie seine Daten an die Bußgeldstelle weiter und er bekommt den Strafzettel an seine Privatadresse geschickt, um ihn privat zu bezahlen.

!!! mehr unter: DFFB-Fuhrpark

Studentenausweise

Sind in der Zentrale, nur nach Eingang der Semestergebühren, abzuholen. Bei Verlust des Studentenausweises bitte zwecks Neuerstellung bitte via Email an Frank Gerwig (f.gerwig@dffb.de) wenden, der neu erstellte Ausweis ist gleichfalls in der Zentrale abzuholen.

Studentenverträge

In 2-facher Ausfertigung werden von dem Studienleitungsbüro alljährlich der Direktion zur Unterschrift vorgelegt, wenn sie von dort unterzeichnet zurückkommen, werden sie zweifach in das jeweilige Studentenfach gelegt. Von dem Studenten muss ein Exemplar unterzeichnet im Studienleitungsbüro wieder zurückgegeben werden und dieses wird in der Studentenakte abgelegt.

Studienbescheinigungen

Werden für das 1. Studienjahr zum jeweils neuen Studienjahr in zweifacher Ausfertigung in die Studentenfächer (8. OG, schwarze Aktenschränke) gelegt. Alle anderen werden vom Studienleitungsbüro erstellt. Studienbescheinigungen, Anträge für Presseausweise sowie Gutachten sind bitte grundsätzlich schriftlich anzufragen bei Viola Retzmann (v.retzmann@dffb.de).

Studienjahrbuch (Curriculum)

Wird via Email im PDF-Format allen Studenten und Mitarbeitern von der Studienleitung zugesandt.

Stundenzettel und Stammdatenblätter für Studenten

Sind im Studienleitungsbüro abzuholen.

Technik außer Haus

Die Produktionstechnik und nach Meldung auch die extern angemietete Technik, sind grundsätzlich für den Transport, den Einsatz und auch für die Aufbewahrungszeit versichert. Für die Lagerung der Produktionstechnik sind grundsätzlich nur verschließbare, nicht einfach zugängliche (Erdgeschoss mit Fenster etc.) und mit einer ausreichend gesicherten Tür (mindestens Wohnungstürstärke) ausgestattete Räumlichkeiten zu benutzen, oder die entsprechenden Fahrzeuge. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass es keinem Fremden mit Schlüssel möglich sein darf Zugang zu diesem Raum zu erhalten, die Personen welche Schlüsselgewalt besitzen müssen nachvollziehbar sein, oder es müssen eigene Schlösser/Sicherungsmechanismen installiert werden. Für die hochwertige Produktionstechnik (Kameras, Objektive, Sound-Device) gilt folgender Hinweis der Herstellungsleitung der DFFB: Diese technischen Gerätschaften sind aufgrund des hohen Schadens welcher der Produktion im Falle eines Diebstahls oder Abhandenkommens entsteht und weil die Produktionen der DFFB i.d.R. nicht ausfallversichert sind, immer unter Beaufsichtigung zu führen und während der Produktion von den Verantwortlichen gesondert von der allgemeinen Technik in ihren Privaträumen zu lagern. Hierbei ist sie entweder zu beaufsichtigen oder dort unter Beachtung allgemeiner Sicherungsmaßnahmen zu verschließen.

Technik im Haus

Hochwertige Produktionstechnik (Kameras, Objektive, Sound-Device) sind grundsätzlich immer unter Aufsicht oder in sicheren abgeschlossenen Orten aufzubewahren. Sichere Orte für die hochwertige Produktionstechnik im Sinne der Versicherungsrichtlinien sind innerhalb der DFFB: das Techniklager (aber nicht der Gang davor!), die Boxen im Erdgeschoss, das Atelier und geschlossene nicht einsehbare Fahrzeuge (Sprinter oder Kastenwagen), wenn sie auf dem bewachten Parkdeck abgestellt sind. Natürlich nur wenn der jeweilige Ort auch abgeschlossen wird und die Personen mit Schlüsselgewalt nachvollziehbar sind. Seminarräume und Produktionsbüros können für das Abstellen von allgemeinen technischen Gerätschaften benutzt werden, wenn Sie denn abgeschlossen werden, und das Studiensekretariat, darüber informiert wird. Die hochwertige Produktionstechnik (Kameras, Objektive, Sound-Device) muss allerdings immer wie benannt besonders gesichert werden. Dafür gibt es die „Blauen Schränke“. Diese Müssen Verschlossen sein und an eiener Heizung/ Säule angeschlossen werden. Nicht versichert ist das unbeaufsichtigte Abstellen von technischen Gerätschaften auf Gängen, in Fahrstühlen, auf Parkplätzen und Gehwegen oder in offenen Büros.

Technik in Fahrzeugen

Für die Aufbewahrung von Technik sind grundsätzlich nur nicht einsehbare, geschlossene Fahrzeuge geeignet (Fenster sind ggf. abzudecken Tip: blaue Müllsäcke sind Blickdicht machen das Fahrzeug aber nicht ganz finster). Bitte besprecht die geplante Aufbewahrung von Technik mit euren Herstellungsleitern.

Die Fahrzeuge in denen Produktionstechnik gelagert wird sind nach 22 Uhr (bis 6 Uhr) auf ständig bewachten Parkplätzen abzustellen z. Bsp. Zapf oder verschlossene/bewachte (Tief)-Garage.

Ein Perkplatz gilt als bewacht, wenn er mit Personal z.B. Wachdienst oder/und mit Videokameras überwacht wird. Während des Abstellens am Tage auch während der Produktion muss regelmäßig nach den Fahrzeugen geschaut werden. Dabei ist zu überprüfen ob sie immer noch verschlossen sind!

Fahrzeuge in denen Technik lagert sind grundsätzlich immer entweder zu beaufsichtigen oder zu verschließen. Ein Diebstahl aus offenen Fahrzeugen ist nur versichert wenn das betreffende Auto als ganzes entwendet wird, ansonsten zahlt die Versicherung nichts! Also auch wenn es anstrengend und zeitraubend scheint, gehört es unbedingt mit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Technik, die Fahrzeuge wirklich immer zu verschließen!

Auf dem Philharmonieparkplatz ist die Technik nicht versichert.

Technikverleih

Im Technikverleih gibt es sämtliche Technik, welche für die Aufnahme von Filmen benötigt werden, also Kamera-, Licht- und Tontechnik. Der Verleih erfolgt nur nach Freigabe durch die Herstellungsleitung. Für eine reibungslose Ausleihe ist das rechtzeitige Ausfüllen des Anforderungsscheins („Bunter Zettel“) aus der Filmtechnik erforderlich. Der Anforderungsschein muss von der zuständigen Herstellungsleitung freigegeben werden. Nur mit der Freigabe können mit dem Techniklager Termine für die Technikausgabe und -rückgabe vereinbart werden.

Es gilt das Prinzip: „Ohne Schein keine Technik“

Auskünfte über die Verfügbarkeit von Technik erfolgen nur über die zuständige Herstellungsleitung.

Technikversicherung interne DFFB-Technik

Die hauseigene Technik der DFFB ist über Howden Caninenberg bei Schäden und Diebstahl versichert. Grobe Fahrlässigkeit und höhere Gewalt ist nicht versichert. Die Versicherung gilt weltweit. Kameras, Optiken und Tontechnik darf außerhalb der Dreharbeiten über Nacht niemals ohne Set-Wache am Set oder in Techniksprintern oder- LKWs verbleiben. Nur Lichttechnik, Grip und Stative dürfen am Set verbleiben, solange das Motiv mit einem Sicherheitsschlüssel verschließbar ist und die Technik von außen nicht einsehbar gelagert wird. Technik im Sprinter oder LKW muss immer über Nacht auf einen bewachten Parkplatz abgestellt werden.

Was tun bei Schäden, Diebstahl, Verlust? Wenn Technik der DFFB beschädigt/geklaut wird oder verloren geht, muss das der Filmtechnik der DFFB umgehend mitgeteilt werden. Die betreuende Herstellungsleitung wird ebenfalls informiert. Zeitnah erfolgt eine Meldung auf einem sog. Schadensmeldung (Bei Diebstal oder sonstigem Schaden), das in der Filmtechnik erhältlich ist. Hierin wird der genaue Schadenshergang aufgeführt. Im Schadensprotokoll wird von der Filmtechnik festgelegt, wie hoch der zu erwartende Schaden ist. Dann trifft die Herstellungsleitung in Rücksprache mit der Filmtechnik und den involvierten Studenten eine Einschätzung darüber, ob der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Das Schadensprotokoll wird dann bei der für die Schäden zuständigen Produktionsassistenz abgegeben, die dann die Versicherungsmeldung übernimmt. Hierzu arbeiten die Studenten auf Nachfrage fehlende Informationen zu. Bei Diebstahl ist dieser der Polizei zu melden und das Vorgangsprotokoll wird ebenfalls bei der den Schaden betreuenden Produktionsassistenz abgegeben. Es besteht ein Selbstbehalt von 250€ oder, wenn die Versicherung den Fall als grob fahrlässig einschätzt, gar kein Versicherungsschutz. Die Studenten zahlen jährlich eine pauschale Summe für Schäden, die in ihrer Einschreibgebühr inbegriffen ist. Aus diesem Grund wird der SB nicht in Rechnung gestellt oder in den Projektetat gebucht. Wenn es sich aber um einen Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit handelt, wird diese SB oder der komplette Schaden bei Projekten auf den Etat des Projekts gebucht - bei Seminaren muss derjenige, der den Schaden ausgelöst hat, einzahlen bzw. wird die einzuzahlende Schadenssumme unter den Seminarteilnehmern gleichmäßig aufgeteilt.

!!! mehr zum „versicherungs-richtigen“ Handling der Technik unter: Technik im Haus, Technik außer Haus, Technik in Fahrzeugen

Technikversicherung externe Technik

Die angemietete oder kostenlos zur Verfügung gestellte Filmtechnik wird projektbezogen über Howden Caninenberg gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl versichert. Grobe Fahrlässigkeit und höhere Gewalt sind hier ebenfalls nicht versichert.

Um externe Technik zu versichern, erfolgt eine Meldung der angemieteten Technik in Form einer Versicherungswerteliste, auf welcher die Gesamtsummen der Versicherungs- bzw. Wiederbeschaffungswerte geliehenen Equipments jeweils zusammen addiert sind. Diese Meldung hat frühzeitig und vor dem Laden bei der das Seminar und das Projekt betreuenden Produktionsassistenz zu erfolgen, die dann die Meldung bei der Versicherung übernimmt. Folgende Informationen werden benötigt:

  • Name und Anschrift des Verleihers/ des Studierenden
  • Genaue Bezeichnung der Geräte
  • Der Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert
  • Der Versicherungszeitraum

Für die Kalkulation der Projekte muss eine Versicherungssumme von 119€ für je 40.000€ Versicherungswert in Europa und von 119€ für je 30.000€ für den weltweiten Geltungsbereich gerechnet werden. Auch hier besteht ein Selbstbehalt von 250€ je Schadensfall. Dieser wird bei Projekten immer in den Projektetat gebucht. Bei Seminaren entscheidet die betreuende Herstellungsleitung entweder dass die Schadenssumme auf das Seminar gebucht wird, der verursachende Student die Summe einzahlen muss oder ob es zu einer Aufteilung der Schadenssumme auf alle Seminarteilnehmer kommt.

Was tun bei Schäden, Diebstahl, Verlust? Wenn extern geliehene Technik beschädigt, geklaut oder verloren geht, muss das der betreuende Herstellungsleitung umgehend mitgeteilt werden. Der zuständigen Produktionsleitung wird dann ein Formular für die Hergangsbeschreibung zugesendet, die vom Geschädigten auszufüllen und innerhalb von max. 3 Tagen an die betreuende Assistenz der Herstellungsleitung zurück zu schicken ist. Letzteren sind auf Nachfrage fehlende Informationen zuzuschicken da sie die Versicherungsmeldung übernimmt. Bei Diebstahl ist dieser der Polizei zu melden und das Vorgangsprotokoll wird ebenfalls bei der den Schaden betreuenden Assistenz der Herstellungsleitung abgegeben.

!!! mehr zum „versicherungs-richtigen“ Handling der Technik unter: Technik im Haus, Technik außer Haus, Technik in Fahrzeugen

Toner

Diese gibt es in der Zentrale und sind teilweise bei Frank Gerwig abzuholen. Leere Toner kann man, verpackt in Karton oder ähnliches, im Kopierraum in der 9. Etage abgeben.

Transponder

Transponder werden benötigt, um außerhalb der Öffnungszeiten, Zugang zur DFFB und die Aufzüge zu erlangen. Auch für den Zugang durch die Tiefgarage in das Untergeschoß wird ein Transponder benötigt.

Es gibt 2 Möglichkeiten an einen Transponder zu gelangen:

  • kurzzeitig gegen ein Pfand bei der Filmtechnik
  • für einen längeren Zeitraum gibt es Transponder über Carola Marx

Wenn die Herstellungsleitung einverstanden ist, schickt Caola eine eMail an Rainer Feibicke, der den Transponder aushändigt und zurück nimmt. Es werden maximal 2 Verantwortliche für den Transponder benannt. Diese, dürfen den Transponder nicht aus der Hand geben.Die Transponder sind codiert und die Nutzung wird protokolliert. Überfällige Transponder werden von den Produktionsassistentinnen eingefordert.

Umatzsteueridentnummer (USt-ID / VAT)

Die Umsatzsteueridentnummer der DFFB lautet: DE 136 782 658

Die Umsatzsteueridentnummer ist dem Leistungserbringer bzw. Lieferanten bei Lieferungen und Leistungen aus EU-Ländern mitzuteilen.

Unfallkasse Berlin / Berufsgenossenschaft

Alle Teammitglieder, die einen Ehrenamtsvertrag oder einen Anstellungsvertrag unterschrieben haben, sind bei Arbeitsunfällen am Set oder bei Wegeunfällen zum Set oder vom Set weg nach Hause über die Unfallkasse Berlin versichert. Sollte ein solcher Unfall eintreten, dann wird beim Arzt oder in der Unfallabteilung des Krankenhauses angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt und dass die Unfallkasse Berlin die zuständige Berufsgenossenschaft ist. Diese Meldung ist wichtig, weil dann sämtliche Arzneimittelkosten, Reha-Kosten oder spätere Arbeitsunfähigkeiten abgesichert sind. Man muss dann aber nach dem Krankenhaus zu einem speziellen Unfallarzt, der einem am Schluss auch wieder „gesundschreibt“. Es ist also etwas aufwendig. Nach dem Unfall muss ein sog. Unfallprotokoll ausgefüllt werden und vom Verunfallten unterschrieben werden. Das unterschriebene Formular muss dann zeitnah bei Frau Stadlober aus der DFFB-Personalabteilung abgegeben werden. Sollte ein Unfall am Set passieren, der nicht so schlimm erscheint, bitte spätestens am Abend eine E-Mail an die Herstellungsleitung mit dem Tathergang schreiben damit es ggf. rückwirkend gemeldet werden kann. Dies gilt nur für Drehs im Inland. Für Drehs im Ausland gelten andere Regeln!

Verbrauchsmaterialien

Da die dffb über Steuergelder finanziert wird darf sie keine Verbrauchsmaterialein (Batterien, Folien, Molton, Lassoband etc.) verkaufen.

Verrechnungsgeld

Die Herstellungsleitung gibt im Rahmen der Filmproduktion Verrrechnungsgeld mittels Zahlungsanweisung zur Überweisung an die Buchhaltung bzw. Barzahlung an die Kasse frei. Das Verrechnungsgeld soll bis spätestens zwei Wochen nach Drehende vollständig abgerechnet sein.

Versicherungen

An der DFFB existieren folgende Versicherungen:

Versicherung des DFFB-Fuhrparks

Studenten, die Fahrzeuge der DFFB fahren wollen, müssen mindestens 2 Jahre lang einen entsprechenden Führerschein besitzen. Dies wird aufgrund eines Formulars zur Fahrerlaubnis mit einer Kopie des Führerscheins belegt. Diese Überprüfung erfolgt durch die Produktionsassistenz und wird von der Herstellungsleitung frei gezeichnet. Bei Fahrern ohne diese Freigabe besteht kein Versicherungsschutz durch unseren Versicherer HDN.

Was tun bei Schäden, Diebstahl, Unfall? Bei Unfällen ist immer die Polizei zu rufen. Es erfolgt immer eine umgehende Meldung von Unfällen bei der betreuenden Produktionsassistenz und der Herstellungsleitung. Es muss zeitnah von Fahrer, egal ob er oder die Gegenpartei schuldig ist, ein KfZ-Schadensprotokoll durch die zuständige Produktionsassistenz erstellt werden. Der Fahrer ist verpflichtet der Produktionsassistenz entsprechend zuzuarbeiten damit der Schaden der Versicherung gemeldet werden kann. Die Versicherung unserer Fahrzeuge verlangt einen SB von 25€ pro Schadensfall. Bei einem Unfall muss dieser Betrag vom verursachenden Fahrer eingezahlt werden.

Versicherung von Mietfahrzeugen

Für angemietete Fahrzeuge gelten die gleichen Regeln der Freigabe von Fahrern. Die DFFB mietet nur Fahrzeuge mit 0€ SB an. Auch bei Mietautos ist der betroffene Fahrer aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls zur Zahlung von 25€ pro Schadensfall verpflichtet. Strafzettel dürfen nicht vom Etat bezahlt werden und sind immer von den jeweiligen Fahrern direkt selbst zu begleichen. Die DFFBb meldet der Polizei bei solchen Verfahren immer den Fahrer. Sollte der nicht feststellbar sein, so ist immer die zuständige Produktionsleitung oder Regie des Projekts verantwortlich.

Verträge bei DFFB-Filmprojekten

Für die Projektdurchführung an der DFFB liegen Vorlagen für folgende Verträge vor. Nur diese sind zu nutzen!

Grundsätzlich dürfen alle Verträge nur von der Herstellungsleitung geschlossen werden. D.h. die zuständige Produktionsleitung darf alles aushandeln, muss die Vertragsvorlage aber vorher mit das Projekt betreuenden Herstellungsleitung oder deren Assistenz abgesprochen und den Vertragsentwurf abgenommen haben. Nur die Herstellungsleitung unterschreibt!

  • Motivvertrag

Zu jedem Motiv, in dem gedreht wird, muss ein Motivvertrag abgeschlossen werden. Vertreter der DFFB ist immer die entsprechende Herstellungsleitung. Hierdurch erwirbt man sich das Recht, das Bild- und Tonmaterial, mit dem man dreht, auch im Film zu verwenden. Außerdem tritt die Produktionshaftpflicht nur dann in Kraft, wenn ein Motivvertrag vorliegt. Es gibt zwei Vorlagen des Motivvertrages: a) Der Motivvertrag privat wird genutzt wenn man ein Motiv von einer Privatperson anmietet (d.h. eine Kneipe oder ein Geschäft kann nicht mit diesem Vertrag angemietet werden!) Die Motivmiete kann dann ohne Rechnung bar ausgezahlt werden. Belegt wird dieser Betrag mit einer Quittung. Nur in diesem Fall darf die Höchstgrenze von 250 € für Quittungen ohne Rechnungs-nummer und Steuernummer überschritten werden. D.h. man braucht hier keine Rechnung des Motivgebers - auch wenn der Betrag über 250 € ist. b) Der Motivvertrag Firmen wird genutzt wenn ein Motiv von einer Firma oder einem Gewerbe angemietet wird. Hier muss der Motivgeber die Kosten der Motivmiete in Rechnung stellen. Eine Barzahlung ist nur nach Erhalt einer Rechnung möglich und nicht im Gegenzug gegen eine Quittung! Ausnahmen sind hier Pauschalen für Reinigung oder Stromnutzung, die bis 250 € über eine Quittung ausgezahlt werden können. Diese Pauschale muss aber im Motivvertrag unter Besonderes vermerkt sein. Unter Besonderes müssen auch alle Absprachen vermerkt sein, was erlaubt wird, was genutzt werden darf usw. Wichtig ist auch, dass unbedingt schriftlich im Vertrag festgehalten ist, wenn das Motiv kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Außerdem muss immer ein Abnahmeprotokoll zur Motivübernahme und zur Motivrückgabe erstellt werden. Hier sind alle Schäden und Zählerstände des Motivs auszuführen. Zur Motivbesichtigung sollte immer eine Motivcheckliste erstellt werden um die wichtigen Daten gleich bei der Besichtigung fest zu halten. Es wird empfohlen Fotos von z.B. vorhandenen Schäden o.ä. zu machen!

  • Ehrenamtsvertrag

Die Ehrenamtsverträge werden für alle Teammitglieder eingesetzt, die nicht Studenten der DFFB sind. Der Ehrenamtsvertrag muss vor Drehbeginn geschlossen werden - und zwar ausnahmslos. Bei einer Kontrolle der Dreharbeiten durch den Zoll sind bei Nichtvorliegen von Verträgen für jeden Einzelfall Strafen in Höhe bis zu 50.000 € möglich. Ausnahme sind Teammitglieder, die künstlerisch tätig sind. Mit denen kann optional auch ein Werkvertrag abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für Teammitglieder, Komparsen (das ist Arbeit nach dem Mindestlohngesetz!) als auch für Praktikanten. Der Ehrenamtsvertrag muss mit der dafür vorgesehenen Vorlage geschlossen werden. Diese darf aus rechtlichen Gründen nicht verändert werden. Sondervereinbarungen, besonders oft bei Schauspielern gefordert, dürfen nur über einen sogenannten Zusatz zum Ehrenamtsvertrag vereinbart werden. Wenn möglich sollte darauf verzichtet werden. Es gibt keine Rückstellungen bei Ehrenamtsverträgen! Das Mindestlohngesetzt legt fest, dass Rückstellungen in Höhe des Mindestlohns am Ende des Monats ausgezahlt werden müssen. Bei Schauspielern gibt es die Möglichkeit Erlösbeteiligungen in die Ehrenamtsverträge mit auf zu-nehmen. Dies ist bei allen Filmen möglich, die auswertbar sind. Jedoch nicht bei EKs und Seminarfilmen. Diese Regelung gilt nur für Darsteller und ist eine Möglichkeit aber Verpflichtung. Die Erlösbeteiligung wird im ersten Rang ausgezahlt und zwar anteilig der geleisteten Drehtage nach werden 5 % der Nettoerlöse auf die Schauspieler verteilt und nach Rechnungsstellung an sie ausgezahlt. Diese Praxis ist mit dem Verband der Schauspieler und dem Verband der Agenturen abgesprochen. Der Producer ist verpflichtet am Ende der Dreharbeiten eine Liste abzugeben auf der alle Personen aufgeführt sind, die einen Ehrenamtsvertrag mit Erlösbeteiligung erhalten haben. Hierauf ist festgehalten, wie viele Einsatztage jeder Schauspieler hatte. Nach Drehschluss kann eine sog. Bestätigung des Ehrenamtsvertrages erstellt werden. Es gibt kein Zeugnis. Aber die Bestätigung des Ehrenamts genügt in der heutigen Zeit bei Bewerbungen. Diese wird von der Produktionsassistenz der DFFB erstellt und verschickt. Dazu muss die Produktionsassistenz eine Vorformulierung mit Angaben über Zeitrahmen, Tätigkeitsprofil und Einschätzung der Arbeit per Email geschickt bekommen. Ausnahme hiervon sind nur Personen, die diese Tätigkeit als Teil ihrer Ausbildung machen. Wenn also innerhalb eines Seminars eine offizielle Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule besteht, müssen diese Studenten keinen Ehrenamtsvertrag erhalten. Ansonsten muss eine Bestätigung des Studienleiters oder Dozenten der anderen Hochschule per Email darüber vorliegen, dass die Tätigkeit Teil der Ausbildung des jeweiligen Teammitglieds ist. Alle Personen, die einen Ehrenamtsvertrag haben und die in Deutschland tätig sind, sind bei Arbeitsunfällen über die DFFB versichert. Die Berufsgenossenschaft der DFFB ist die Unfallkasse Berlin. Ausnahme sind Dreharbeiten im Ausland. Hier sind nur steuerrechtliche Inländer über die Unfallkasse Berlin bei Arbeitsunfällen versichert. Teammitglieder vor Ort sind bei Arbeitsunfällen am Set nicht über die Unfallkasse versichert. Es ist deshalb grundsätzlich in jedem Fall zu klären, inwieweit die Teammitglieder vor Ort versichert sind. Die Unfallkasse deckt nur Arbeitsunfälle ab - aber nicht Dinge, die vor oder nach dem Dreh passieren!

  • Rechteabtretung Dokumentarfilm

Protagonisten bei Dokumentarfilmen fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Sie werden in der Praxis draußen auch nie bezahlt. Hier wird eine sog. Rechteabtretung mit den Protagonisten abgeschlossen, die nur vom Protagonisten vor Ort unterschrieben wird. Wichtig ist, dass dies nicht für Komparsen in Spielfilmen gilt. Diese brauchen wiederum einen Ehrenamtsvertrag! (s.o.) Alle Protagonisten, die im Bild erkennbar sind, müssen eine Rechteabtretung unterschreiben. Es sei denn, sie sind nicht kenntlich im Hintergrund (unscharf). Bei Partys oder einem Dreh in Club gibt es Sonderregeln, die vorher mit der Herstellungsleitung durchzusprechen sind.

  • Werkvertrag

Werkverträge können mit Teammitgliedern geschlossen werden, die künstlerisch tätig sind. Sie müssen selbständig arbeiten. Beim Dreh trifft das normalerweise zu auf: Kostüm- und Markenbild, Szenebild und Ton und auf fast alle Tätigkeiten in der Postproduktion. Mit allen die auf Anweisung arbeiten, wie z.B. Szenebildassistenz, kann kein Werkvertrag beschlossen werden. Streng genommen muss das Teammitglied eine Bescheinigung der BfA oder seine KSK-Meldung vorlegen. Das machen wir aber selten. Der Vertragspartner muss eine Steuernummer haben und muss, sollte eine Gage vereinbart werden, darüber eine Rechnung stellen. Auf der Rechnung müssen die im Vertrag genannte Tätigkeit und der betreffende Leistungszeitraum stehen. Ansonsten müssen die Regeln der Rechnungsstellung (Rechnungsnummer, Steuernummer, Umsatzsteuerbefreiung, wenn gewünscht) eingehalten werden. Zu beachten ist, dass auf den Betrag immer noch der KSK-Beitrag von der DFFB abgeführt werden muss. Das sind in 2018 4,2 % (ändert sich von Jahr zu Jahr), die in das Budget des Projekts gebucht werden. Gezahlt wird beim Werkvertrag nur wenn das Werk vollendet ist. Wenn das Werk aufgrund der nicht vorhandenen Qualität nicht abgenommen werden kann, gibt es auch kein Geld. Es können Zahlungsziele vereinbart werden, z.B zu Arbeitsbeginn, Rohschnitt, Feinschnitt oder Picture Lock bei Cuttern. Zu jedem Zahlungsziel muss eine extra Rechnung gestellt werden. Es muss auch immer eine Bedingung für jedes Zahlungsziel formuliert sein, z.B. nach Abnahme durch Regie / Producer / Mischmeister der DFFB usw. Teammitglieder, die einen Werkvertrag mit der DFFB abschließen, sind bei Arbeitsunfällen nicht über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Sie müssen sich selbst versichern! Rückstellungen sind über den vereinbarten Betrag hinaus möglich, sind aber immer vorher mit der Herstellungsleitung abzusprechen.

  • Anstellungsvertrag

Da die DFFB in der Vergangenheit immer mehr Leuchtstoffe hausintern als ausführende Produzentin produziert, oder mehr oder weniger große Drittmittelprojekte durchführt, werden auch des Öfteren Anstellungsverträge inkl. Bezahlung mit Teammitgliedern geschlossen. Grundsätzlich können Studenten der DFFB nicht für Projekte der DFFB bezahlt werden! Auch nicht, wenn das Projekt nicht Teil ihrer Ausbildung ist (z.B. Farbkorrektur, Fahrer usw.). Die Anstellung erfolgt unter Beachtung des Mindestlohns nach den üblichen Prinzipen als zeitbegrenzte, projektbezogene Anstellung. Es muss ein Personalbogen vom Anzustellenden ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Bezahlung erfolgt am Ende des Monats wenn ein unterschriebener Vertrag, ein richtig ausgefüllter Personalbogen und ein gegengezeichneter Stundenzettel (s.u.) in der Personalabteilung vor liegt. Es muss ein Mindestlohn von 8,73 € bezahlt werden. Der Einfachheit halber stellen wir für 9 € / h brutto an. Im Vertrag wird eine Mindestwochenarbeitszeit von 40 h oder 48 h oder 50 h festgelegt. Außerdem wird ein Entgelt von 9 € / h bei Teammitgliedern, bei Darstellern oft eine Tagesgage festgelegt. Teilweise ist auch die Festlegung einer Wochengage sinnvoll. Wichtig ist, dass als Beleg für die richtige Bezahlung und die Einhaltung des Mindestlohns immer ein Stundenzettel zu führen ist, auf dem die geleisteten Stunden pro Tag vermerkt sind und dieser vom Angestellten und der Herstellungsleitung gegengezeichnet wird. Rückstellungen sind über den Mindestlohn hinaus möglich, sollten aber auf kleine Summen begrenzt werden und sind immer vorher mit der Herstellungsleitung abzusprechen.

  • Rechteabtretung Kunstwerke

Sollten Kunstwerke, Plakate, Bilder oder Fotos im Bild erkennbar auftauchen, dann muss von Urheber oder vom Rechteinhaber der Leistungsschutzrechte die Rechteabtretung unterschrieben werden. Entweder unterschreibt also der Künstler selbst oder die ihn vertretende Agentur. Fotos oder Kunstwerke, für die keine Rechteabtretung vorliegen, müssen entweder unscharf sein oder müssen in der Postproduktion nachträglich unscharf gemacht werden.

  • Musikverträge

Sollte eine bestimmte Musik im Drehbuch festgelegt sein, müssen die Rechte geklärt werden. Vor der Freigabe zur Mischung müssen alle Verträge vorliegen! Zu beachten ist, dass die Einholung der Rechte im Einzelfall bis zu 6 Monate Zeit in Anspruch nehmen kann. Es gibt zu jedem Musikstück immer Verlagsrechte und Labelrechte. Die Verlagsrechte / Synchrights sind die Rechte an der Komposition und am Text. Diese braucht man wenn man das Stück neu einspielt oder wenn der Schauspieler dieses Stück singt oder mitpfeift. Die Labelrechte / Master-use-rights sind die Rechte an der Aufnahme. Sie gelten immer nur für eine bestimmte Aufnahme des Stückes. Je nachdem, ob die Musik extra für den Film komponiert und eingespielt wurde oder ob schon existierende Musik verwendet wird, gelten folgende Verträge:

a. Komponistenvertrag Wenn ein Komponist Musik für einen Film komponiert und einspielt, dann wird der sog. Komponistenvertrag verwendet. In diesem Vertrag tritt er die Nutzungsrechte an seiner Komposition / Text zur Nutzung im Film ab und gleichzeitig garantiert er, dass er auch die Rechte der bei der Einspielung beteiligten Musiker und Sänger hat und die Nutzung dieser Leistungsschutzrechte an die DFFB überträgt. Außerdem verpflichtet er sich, dass die beteiligten Musiker und Sänger in einer Liste aufzuführen und diese Liste der DFFB zu übergeben.

b. Master-use und Synch-Vertrag Wenn in einem Film Musik verwendet wird, die schon vorher existiert ha, dann müssen Master-use / Labelrechte bzw. Synch-Verträge / Verlagsrechte oder eine Kombi aus beiden verwendet werden. Die vorhandenen Vertragsvorlagen sind sehr umfangreich, dürfen aber nur nach Rücksprache mit der Herstellungsleitung verändert werden. Selbstverständlich dürfen auch Verträge, die von den Partnern aufgesetzt werden, verwendet werden. Alle großen Labels oder Verlage haben ihre eigenen Vorlagen. Oft sind die Preise aneinander gekoppelt. D.h. wenn der Verlag einen Preis verlangt, veranschlagt das Label denselben Preis und umgekehrt. Teilweise sind bei Verlagsrechten zwei Verlage beteiligt. Dann spricht man erst den einen Verlag an, der dann teilweise stellvertretend für beide Verlage ein Angebot unterbreitet. In seltenen Fällen muss man beide Verlage kontaktieren und zwei Verträge schließen. Kleine und mittelgroße Verlage und Labels aus dem Ausland suchen sich als Vertretung in Deutschland oft einen der großen Major Labels aus. Wenn man also Rechte anfragt, muss erst eine Rückfrage an den Originalverlag / -label im Ausland gestellt werden. Teilweise erhält man aber schon vorher ein ungefähres Angebot. Das heißt aber nicht, dass die Original-Rechteinhaber auch zustimmen. Die Gebühren, die für Schulproduktionen verlangt werden, sind meist nur Bearbeitungsgebühren. D.h. man sollte sich aber schon vorher entscheiden, ob man die Musik wirklich will und ob man sich es leisten kann, da die Anfragen und das Aufsetzten von Verträgen viel Zeit kostet und man die Firmen dann verärgert wenn man die Musik dann doch nicht nimmt.

  • Dealmemos

Die Teams eines Projekts werden dazu angehalten Dealmemos aufzusetzen. Das sind Verträge in denen festgelegt wird, wie mit Überziehungen, den studentischen Erlösanteilen bei Verkauf, Referenzgeldern und Preisgeldern umgegangen wird, die der Film einspielt / erhält. Da es sich um Verträge zwischen den Studenten handelt, kann die DFFB da nur Vorlagen als Beispiel aushändigen. Diese Verträge sind frei verhandelbar. Sie werden aber in Kopie der Produktionsakte hinzugefügt um spätere Streitigkeiten beurteilen zu können.

start.1523574938.txt.gz · Zuletzt geändert: 2018/04/13 01:15 von louis

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